Deutsch-dänisches DBA
Artikel 40: Kosten
Kommentar    DBA-Übersicht    Index    dansk version Art. 40    Nebelong    DANTAX   
DBA-Wortlaut

Die üblichen bei der Beistandsgewährung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des ersuchten Staates. Außergewöhnliche Kosten gehen zu Lasten des ersuchenden Staates.

Kommentar

Übliche bei der Amtshilfe entstehende Kosten werden von dem ausführenden Land getragen. Außergewöhnliche Kosten gehen zu Lasten des ersuchenden Landes.

DBA-Übersicht      Index      Mail an Verfasser Stefan Reinel