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Deutsch-dänisches DBA Artikel 40: Kosten |
| Kommentar DBA-Übersicht Index dansk version Art. 40 Nebelong DANTAX |
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DBA-Wortlaut Die üblichen bei der Beistandsgewährung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des ersuchten Staates. Außergewöhnliche Kosten gehen zu Lasten des ersuchenden Staates. |
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Kommentar Übliche bei der Amtshilfe entstehende Kosten werden von dem ausführenden Land getragen. Außergewöhnliche Kosten gehen zu Lasten des ersuchenden Landes. |
| DBA-Übersicht Index Mail an Verfasser Stefan Reinel |