ÜBER DIESEN KOMMENTAR

Dieser Kommentar wurde geschrieben von

  • Reinhard Herrmann, vorhin DanTaxLegal
  • Dr. Klaus Först, LL.M., DanTaxLegal
  • Stefan Reinel, NJORD Law

Es handelt sich um eine Kommentierung des deutsch-dänischen Doppelbesteuerungs-Abkommens von 1997. Unser Ziel war nicht ein wissenschaftliches Werk, sondern ein Kommentar für Praktiker. Es gibt andere Kommentare zu diesem DBA, aber wir meinen, dass dies ein neuer Typ von Kommentar ist, der mit einer Reihe von Vorteilen verbunden ist:

  • Wir stellen diesen Kommentar online zur Verfügung.
  • Die Benutzung ist gratis!
  • Die besondere Form von Internet-Dokumenten (HTML-Format) mit Links macht es möglich, dass man direkt zu zitierten Gesetzesvorschriften springen kann. Texte können farbig dargestellt werden. Ergänzungen und Berichtigungen erreichen sofort den Leser.
  • Die meisten unserer Leser werden mit Doppelbesteuerung nicht alle Tage zu tun haben. Deshalb kommentieren wir die einzelnen Artikel nicht isoliert, sondern stellen ihren systematischen Zusammenhang mit anderen Artikeln dar.
  • Möglicherweise der größte Vorteil: Die meisten anderen DBA-Kommentare umfassen sowohl das OECD-Musterabkommen als auch andere Abkommen. Sie behandeln viele Artikel auf die Weise, dass sie die einzelne Bestimmung mit derjenigen im OECD-Text vergleichen. Das spart Platz und vermeidet Wiederholungen, aber der Leser ist dadurch ständig gezwungen, in zwei verschiedenen Texte zu lesen. Die vorliegende Kommentierung dagegen behandelt ausschließlich das deutsch-dänische DBA.
  • Der Kommentar ist sowohl auf deutsch als auch auf dänisch geschrieben.
  • Wir haben eine große Anzahl Beispiele (in grüner Schrift) verwendet, um die teilweise komplizierten Bestimmungen zu erläutern. Viele dieser Bespiele sind unterschiedlich im dänischen und im deutschen Text, um auf die unterschiedlichen nationalen Ausgangspunkte (was ist Ansässigkeitsstaat, was ist Quellenstaat) Rücksicht zu nehmen.
  • Die schwer zu verstehenden Bestimmungen über Anrechnungs- und Freistellungsmethode haben wir nicht auf die herkömmliche abstrakte Weise in Art. 24 kommentiert, sondern in die Beispiele bei den jeweiligen Einkünften integriert.

Wir hoffen, Ihnen hiermit ein nützliches Instrument zur Verfügung zu stellen. Falls Probleme auftauchen, sind Sie eingeladen, sich an die Verfasser zu wenden.

Flensburg, Kopenhagen, Mai 2003