ABSCHNITT II: BESTEUERUNG DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS
- Art. 6: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Art. 7: Unternehmensgewinne
- Art. 8: Schiffahrt, Binnenschiffahrt und Luftfahrt
- Art. 9: Verbundene Unternehmen
- Art. 10: Dividenden
- Art. 11: Zinsen
- Art. 12: Lizenzgebühren
- Art. 13: Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
- Art. 14: Selbständige Arbeit
- Art. 15: Unselbständige Arbeit
- Art. 16: Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
- Art. 17: Künstler und Sportler
- Art. 18: Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen
- Art. 19: Zahlungen aus öffentlichen Kassen
- Art. 20: Studenten
- Art. 21: Andere Einkünfte
- Art. 22: Vermögen
- Art. 23: Tätigkeiten im Zusammenhang mit … Kohlenwasserstoffvorkommen
- Art. 24: Vermeidung der Doppelbesteuerung